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FAQ's

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema NoVA und Gebrauchtwagen.

Was ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA)?

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist ein CO₂-abhängiger Aufschlag auf den Kaufpreis oder Marktwert bestimmter Fahrzeuge in Österreich. Sie fällt beim Kauf oder Import an und soll umweltfreundliche Fahrzeugwahl fördern. Die NoVA ähnelt anderen Zulassungssteuern, wie sie in vielen EU-Ländern erhoben werden. Ursprünglich diente sie als Ersatz für die frühere Luxussteuer (30 % bzw. 32 % Umsatzsteuer) auf Neuwagen. Bis 2014 richtete sich die NoVA nach dem Normverbrauch, wovon auch ihr Name stammt.

Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, letzte Änderung BGBl. I Nr. 18/2021

Wann fällt die NoVA an?

Die NoVA fällt beim erstmaligen Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeuges in Österreich an.
Dies gilt für alle Fahrzeuge, welche nach ab dem 1. Jänner 1992 in der EU zugelassen wurden.

Kauf eines Neuwagens im Ausland:

  • Käufer muss die NoVA direkt an das österreichische Finanzamt abführen.

Import eines gebrauchten Fahrzeugs (das bisher nicht der NoVA unterlag):

  • NoVA ist beim Finanzamt zu entrichten (z. B. bei Kauf im Ausland oder Übersiedlungsgut).
  • Die Zulassung ist erst nach Zahlung der NoVA möglich.
  • Das Fahrzeug muss durch die Finanzverwaltung zur Zulassung freigeschaltet werden.

Beendigung einer bisherigen NoVA-Befreiung:

  • Betrifft z. B. Taxis oder Diplomatenfahrzeuge.
  • NoVA wird fällig, sobald das Fahrzeug nicht mehr für den begünstigten Zweck genutzt wird.

Widerrechtliche Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen:.

  • Betrifft Fahrzeuge, deren dauerhafter Standort in Österreich ist (z. B. Hauptwohnsitz des Nutzers)
  • NoVA kann ebenfalls fällig werden, auch wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist.
  • Seit 2013 verstärkte Kontrollen durch Behörden zur Aufdeckung solcher Fälle (z. B. bei Pendlern oder Auslandszulassung zur Steuervermeidung).
Welche Arten der NoVA-Befreiung gibt es?

Kraftfahrzeuge welche vor dem 1. Jänner 1992 in der EU zugelassen wurden

Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Antriebsart kein CO2 ausstoßen (z. B. Elektro und Wasserstoff)
Kleinkrafträder und Quads mit weniger oder gleich 125 cm³

seit 1. Juli 2021:

Vorführkraftfahrzeuge und sogenannte Tageszulassungen eines Fahrzeughändlers, diese unterliegen erst bei Verkauf an den Endkunden der NoVA
Ebenfalls direkt befreit, aber unter der Voraussetzung, dass die Kraftfahrzeuge in der Zulassungsdatenbank gesperrt werden (das bedeutet sie können ohne Freischaltung durch die Finanzverwaltung nicht zugelassen werden):

Ausfuhrlieferungen

Kraftfahrzeuge die von Menschen mit Behinderung verwendet werden
Kraftfahrzeuge der Polizei oder des Bundesheers

Darüber hinaus kann auf Antrag für folgende Kraftfahrzeuge die NoVA rückerstattet werden:

Fahrzeuge, die aus Österreich exportiert werden (auch Ausfuhr in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet)

  • Vorführkraftfahrzeuge (bis 30. Juni 2020)
  • Fahrschulkraftfahrzeuge
  • Miet-, Taxi- und Gästewagen
  • Kraftfahrzeuge der kurzfristigen Vermietung
  • Kraftfahrzeuge der Krankenbeförderung und des Rettungswesens
  • Bestattungsfahrzeuge
  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren
  • Begleitfahrzeuge für Sondertransporte
  • Kraftfahrzeuge für diplomatische Vertreter ausländischer Vertretungsbehörden

Der begünstigte Verwendungszweck ist gegenüber der Behörde nachzuweisen.

Wie hoch ist die NoVA für mein Fahrzeug (Bemessungsgrundlage)?

Die NoVA wird grundsätzlich auf Basis des Fahrzeugwerts berechnet:

  • Bei Neuwagen wird der Netto-Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer) als Bemessungsgrundlage herangezogen, da er dem tatsächlichen Fahrzeugwert entspricht.
  • Bei Gebrauchtwagen dient der sogenannte „gemeine Wert“ als Grundlage. Das ist der objektive Marktpreis, der bei einem Verkauf erzielt werden könnte – ohne Berücksichtigung besonderer Umstände wie z. B. Sammlerwert.
  • Zur Ermittlung dieses Werts werden häufig Bewertungslisten wie Eurotax verwendet.
Was ist die Gewährleistung

Gewährleistung ist die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel zu haften, die bereits bei der Übergabe bestanden.

Was ist die Garantie

Garantie eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers ist, für bestimmte Schäden oder Ausfälle innerhalb eines definierten Zeitraums einzustehen.

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